Schweizer Recycling & Industriegütermarkt

Neue Strahlenschutzverordnung

Hintergrund
Die im Januar 2018 verabschiedete Strahlenschutzverordnung (SR 814.501) hat es für alle Abfallverbrennungsanlagen, Deponien sowie Verwender und Händler von Altmetallen zur Pflicht gemacht, den Materialfluss in diesen Anlagen zu überwachen und somit sicher zu stellen, dass keine radioaktiv kontaminierten Stoffe in die Umwelt gelangen.

Herausforderung
Die Messung und Bewertung von Strahlenereignissen erfordern, dass Unternehmen über Kenntnisse verfügen, die nicht direkt mit der eigentlichen Geschäftstätigkeit zusammenhängen. Unsachgemässe Messungen und deren Auswertung führen zu Fehlalarmen und damit zu einer unnötigen Unterbrechung des operativen Geschäfts.

Lösung
Neben modernsten Messsystemen mit unterschiedlichem Automatisierungsgrad und massgeschneiderten Dienstleistungen bietet Arktis betroffenen Unternehmen Unterstützung bei der optimalen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Nutzen
Arktis stellt sicher, dass der Aufwand für die optimale Lösungsgestaltung so gering wie möglich gehalten wird sowie alle Anforderungen der Verordnung vollständig erfüllt werden und die Betreiber von der radiologischen Kontrolle so weit wie möglich entlastet werden und sich somit voll auf ihre eigentlichen operativen Aufgaben konzentrieren können.